Eine Facebook-Fanseite muss ein Impressum des Anbieters haben. Was viele Juristen meinten, hat nun das Landgericht Aschaffenburg in der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) bestätigt.
Der auf Social Media Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M. von der Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG http://spreerecht.de hält die Entscheidung nur zum Teil für richtig und gibt in diesem Gastartikel Empfehlungen, wie sich die Betreiber von Facebook-Seiten verhalten sollen:
Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht überraschend, wenn es um die Impressumspflicht selbst geht. Bei einer Facebook-Seite handelt es sich um einen vom Betreiber selbständig verwalteten Bereich, dessen Inhalte er selbst bestimmen kann. Damit ist die Facebook-Seite mit einem Blog oder einer Website vergleichbar, die gem. §5 Telemediengesetz, ebenfalls ein Impressum bereit halten müssen. Deswegen reicht es auch nicht aus, auf das Impressum von Facebook zu verweisen, da nicht Facebook, sondern der Seitenbetreiber für die Seite direkt verantwortlich ist.
Begrüßenswert ist, dass das Gericht den direkten Link auf das Impressum der eigenen Website für zureichend erklärt. Damit braucht man zum Beispiel das eigene Impressum nicht auf der Facebook-Seite noch ein Mal aufzuführen und bei jeder Änderung anzupassen.
Dagegen erscheint es weltfremd, wenn die Richter meinen, dass der Reiter “Info” nicht die Anforderung an die gesetzliche Vorgabe, dass ein Impressum einfach erkennbar sein muss, erfüllt. In bisherigen Entscheidungen wurden Begriffe wie “Kontakt” oder “Anbieterangaben” als leicht erkennbar bejaht, der Begriff “Backstage” dagegen nicht. Ich würde “Info” ebenfalls als leicht erkennbar einordnen. Wenn ein Nutzer nach Informationen über eine Seite sucht, wird er meines Erachtens sofort den Bereich “Info” ansteuern. Die Aschaffenburger Richter anscheinend nicht.
Ferner sagten die Richter, dass darauf hingewiesen werden muss, dass ein Impressum auch für Facebook gilt. Diese Problematik dürfte aber nur diesen konkreten Fall betroffen haben, in dem die Anbieterangaben bei Facebook sich von denen auf der Website unterschieden.
Mögliche Folgen:
Die Folge dieser Entscheidung können Abmahnungen von Wettbewerbern sein, die sich auf die Entscheidung berufen. Es handelt sich jedoch um die erste Entscheidung und es ist nicht klar, ob andere Gerichte dieselbe Meinung über die leichte Erkennbarkeit des Impressums haben werden.
Empfehlung für die Praxis

Impressum als eigener Menüpunkt auf der Facebookseite von schwindt-pr
Für Betreiber von Facebook-Seiten, die keine Abmahnungen riskieren möchten ist zu empfehlen, einen eigenen Reiter “Impressum” einzurichten, der entweder das ganze Impressum in Textform bereithält oder einen Link zu dem Impressum auf der eigenen Website, zum Beispiel “Zum Impressum: http://ihrewebsite.de/impressum”. Dabei muss der Link direkt auf das Impressum verweisen, ein Link lediglich auf die Website (http://ihrewebsite.de) reicht dafür nicht aus. Einen Link zum Impressum im Reiter “Info” benötigen Sie dann nicht mehr.
Alternativ kann in der Infobox unter dem Seitenmenü ein solcher Impressumshinweis erfolgen. Diese Box ist jedoch nicht bei allen Facebook-Seiten vorhanden, die je nach Kategorie unterschiedlich gestaltet sind.
Sollten Sie auf anderen individuellen Reitern Ihrer Facebook-Seite auf ein Impressum verweisen, so sollte dieser Link dann zum neuen Impressumsreiter führen.
Ein Beispiel
Wie das praktisch umgesetzt aussehen kann, können Sie auf der Facebooks-Seite von schwindt-pr sehen:
Mit Alexander Schestag von DeinWeb – Ein Web für alle haben wir weitere mögliche technische Lösungen ausgelotet. Technisch wäre auch eine Weiterleitung einer per iframe eingebundenen html-Datei zum bestehenden Website-Impressum möglich. Diese Weiterleitung ist jedoch nur im gleichen Tab möglich, was das Design beeinträchtigen kann, oder in einen neuen Tab per JavaScript. Eine Weiterleitung per JavaScript verbietet sich aber, da User, die JavaScript deaktiviert haben, diese nicht nutzen können.
Eine Anleitung zum Erstellen individueller Reiter für Facebook-Seiten finden Sie unter http://www.schwindt-pr.com/iframetabs.pdf oder auf Scribd unter http://www.scribd.com/doc/50039880/Facebook-iframe-Tabs-Tutorial. Sie können aber auch eine bestehende Drittanwendung für iframe-Tabs verwenden.
Ein Impressum erstellen können Sie z.B. unter http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
UPDATE 2.11.2011: Inzwischen wurden wir mehrfach und zurecht darauf hingewiesen, dass diese Lösung nur für die Webansicht von Fanseiten funktioniert. In mobilen Ansichten werden iframe-Tabs gar nicht erst angezeigt und auch ein Eintrag unter “Info” im Info-Reiter wäre erst nach Klick auf denselben zugänglich. Das wiederum war aber von o.g. Gerichtsentscheid ausgeschlossen worden… Eine für alle Ausgabegeräte passende Lösung gibt es also derzeit nicht. Trotzdem sollte man entweder den Eintrag in die Infobox oder den eigenen Reiter (oder beides) hinzufügen, um zumindest das derzeit Machbare umzusetzen.

27. Oktober 2011 um 17:05 Uhr
Irgendwie regt es mich auf, das es regelmäßig neue Regelungen gibt, nur weil einige wenige Leute tatsächlich diese Infos nicht finden, oder ein gewisser Berufszweig mit seinen schwarzen Schäffchen, meint den schnellen Euro machen zu müssen …
1. November 2011 um 10:15 Uhr
Eigentlich ist die Impressumspflicht auf geschäftlich genutzte Fanpage keine neue Regelung. Die Pflicht zur Anbieterkennung, wie das Impressum juristisch genannt wird ergibt sich eindeutig aus § 5 Abs.1 TMG.
Nach dieser Regelung haben Diensteanbieter auf geschäftsmäßig genutzte Telemedien bestimmte Anbieter-Informationen anzugeben, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind.
Eine geschäftlich genutzte Fanpage auf Facebook ist genauso wie eine eigene Unternehmens-Website ein geschäftmäßig genutztes Telemedium i.S.d Telemediengesetz.
Dieses wurde nun vom LG Aschaffenburg eben ausdrücklich bestätigt.
1. November 2011 um 19:07 Uhr
Daher auch die Überschrift
Neu ist allerdings, dass ein Eintrag im Inforeiter als nicht ausreichend angesehen wird.
27. Februar 2012 um 17:25 Uhr
Ich versteh nicht, wieso das Impressum nicht reichen soll, nur weil irgendwelche Geräte, Browser, Apps das nicht darstellen können.
Es ist doch nicht zumutbar, das zu überprüfen.
Pingback: Nachtrag zur Impressumspflicht auf Facebook – Praktische Tipps zur Umsetzung | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin
Pingback: Landgericht Aschaffenburg bestätigt: Auch bei Facebook besteht Impressums-Pflicht | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin
27. Oktober 2011 um 17:54 Uhr
Ich vermisse im Bericht den Hinweis auf den Satz im Telemediengesetz “Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene ….”, dass mit der Impressumspflicht nur geschäftsmäßige Facebook Seiten gemeint sein können und nicht die Millionen privaten Profile.
Vielleicht klärt das einer der Juristen noch auf?
27. Oktober 2011 um 18:56 Uhr
Facebook-Seiten bedeutet Fanseiten. Das andere heißt Profil.
28. Oktober 2011 um 10:41 Uhr
@Frank:
Nur das Problem ist: Sobald Du auch nur eine Werbung oder Anzeige auf Deiner Webseite / Deinem Blog schaltest, ist das nicht mehr privat!
Sprich, hast Du z. B. von Deinem Hoster einen Banner auf der Seite kleben, ist von Privat keine Rede mehr. Meines Wissens nach müsste rein theoretisch jeder, der so etwas auf seiner Webseite hat ein Nebengewerbe anmelden!
1. November 2011 um 12:26 Uhr
D.h. solange ich auf Werbung vollständig verzichte, besteht für mich kein Handlungsbedarf?
Pingback: Impressums-Pflicht für kommerzielle Facebook-Seiten - Marketingrecht
28. Oktober 2011 um 07:51 Uhr
Um es mal deutlich zu formulieren.. diese Impressumspflicht für Facebookseiten ist absolut korrekt.
Es gibt ganz klare gesetzliche Regelungen zum Thema Impressum,warum sollten die bei einer gewerbliche ausgerichteten Facebook Seite nicht gelten?
Wenn ich Unternehmer sein will, dann kann man auch erwarten, dass so jemand auch etwas “unternimmt! “
28. Oktober 2011 um 09:22 Uhr
Trotzdem gilt erstens die Impressumspflicht nur für Unternehmen, die facebook auch zum Verkauf nutzen – zumindest indirekt. Bei Karriere Seiten, ist das schon fraglich. Zweitens dürfte auch ein Deep-Link zum Impressum ausreichen. Das macht es einfacher. Und last but not least ist dieses Urteil ein Stück unklar – vielleicht sogar missverständlich. Denn im vorliegenden Fall gab es nur einen Link auf die Website (nicht auf das Impressum) im Bereich “Info”. Die Frage ist, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn im Bereich Info ein Deeplink zum Impressum stehen würde. Ich gehe jede Wette ein, dass das reichen wird – es gilt ja die 2-Klick-Regel, und es ist in Facebook auch gelernt, dass man bei “Info” Informationen zum Unternehmen bekommt. Wer allerdings GANZ sicher gehen will, kann es auch so machen, wie oben beschrieben. Das nimmt einem leider nur womöglich wertvollen Platz weg in der Navigationsleiste und macht Arbeit
28. Oktober 2011 um 12:59 Uhr
Leider haben nicht alle Fanseitenkategorien so eine Infobox. Wenn man dort aber “Impressum: Link zum Impressum” reinschreiben würde, sollte das gehen.
28. Oktober 2011 um 10:45 Uhr
PS: Was mich persönlich angeht: Ich schnalle irgendwie nicht, wie ich jetzt so einen Link ‘Impressum’ in die Seitenleiste meiner Fanpage eingebaut bekomme
28. Oktober 2011 um 13:00 Uhr
Durch einen neuen eigenen Reiter, siehe Artikel.
28. Oktober 2011 um 19:35 Uhr
Der Artikel gilt also auch für die Info-Box? Denn einen Tab habe ich auf meiner FanPage nicht, nur diese Infoangaben wie bei Ihnen ‘Pinnwand’, ‘Info’, usw.
Danke im voraus!
29. Oktober 2011 um 17:50 Uhr
Den Tab müssen Sie ja auch eigens erstellen. Wenn Sie aber eine Infobox in der linken Spalte haben und da Impressum: [Link zum Impressum] reinsetzen, sollte das m.W. auch okay sein.
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28. Oktober 2011 um 11:45 Uhr
Hallo,
ich betreibe einen privaten, nicht kommerziellen Blog als Fan-Seite auf Facebook. Der Blog dient meiner Familie und meinen Freunden als Infoportal über meine Weltreise. Muss ich dafür dann auch ein Impressum einpflegen? Das geht für mich nicht klar hervor.
Vielen Dank vorab + Gruß
28. Oktober 2011 um 12:11 Uhr
Habe noch einmal ein Nachfrage: Muss man denn jetzt zwingend einen eigenen Reiter/Tab für das Impressum haben oder reicht ein Hinweis mit Impressum: Link auf der Info Seite?
Danke
Stella
28. Oktober 2011 um 12:55 Uhr
Nein, ein Link auf der Infoseite reicht nicht, siehe Artikel.
28. Oktober 2011 um 13:06 Uhr
Naja, im Artikel steht “Einen Link zum Impressum im Reiter “Info” benötigen Sie dann nicht mehr.” Daher habe ich überlegt, ob entweder/oder geht und man aber bei einem eigenen Tab dann halt keinen Verweis im Reiter Info benötigt und umgekehrt. Wie dem auch sei, vielen Dank für die Info.
28. Oktober 2011 um 12:50 Uhr
Das es für Facebook eine Impressumspflicht geben muss erscheint nachvollziehbar – schließlich muss auf jeder normalen Webseite/ Blogs wo Daten dargestellt werden dieser Hinweis erfolgen.
Warum es nun ein Problem sein soll einfach ein mit der Hauptseite verbundenes Impressum einzubinden bei Facebook entgeht meiner Logik. Jemand der in der Lage ist, ob nun selbst oder per Dienstleister eine Seite (facebook, google +, Blogs, Firmenwebseite, etc. ) ins Netz zu stellen, ist meiner Meinung nach auch in der Lage sich ein Impressum zuzulegen.
Wem ein Impressum zuviel ist sollte sich Fragen ob eine Seite wirklich aufgesetzt werden muss. Das Impressum ändert sich schließlich nicht alle Tage. Und ja auch in allen anderen Bereichen eines Unternehmens gibt es regelmäßig Veränderungen.
Beispiel: Steuerrecht – wahrscheinlich ist den meisten nicht klar wieviele Veränderungen dort auftreten – täglich ! Ich habe es outgesourct an meinen Steuerberater, soll der sich damit befassen. Ich habe andere Kernaufgaben.
Veränderungen gehören dazu und wer selbstständig ist, sollte einen Weg finden um die wichtigsten zu erfassen und für sich zu verarbeiten.
In diesem Sinne viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Regelung
Klaus Schaumberger
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29. Oktober 2011 um 10:58 Uhr
Guter Artikel, aber ein leidiges Thema.
Impressumspflicht ist ja nichts neues, aber meines Erachtens gibt es mehrere Gründe, warum ich schon immer einen Link auf das Impressum meiner Webseite setze, und zwar auf allen Social Media Seiten:
1. Link auf meine Website, welcher Besucher bringt und Google sieht
2. SSL Zertifikat (ab 1. Oktober Pflicht) ist hierbei unwichtig
3. Abmahnungen von vornherein auszuschließen
4. Es ist einfach einfach
29. Oktober 2011 um 13:40 Uhr
Ist echt bitter und lächerlich meiner Meinung nach. Da die Abmahnung angekommen ist, zeigt es doch, dass es einfach war die Adresse des Seiteninhabers herauszubekommen …
2. November 2011 um 20:48 Uhr
Klasse, das trifft’s am perfektesten.
31. Oktober 2011 um 09:22 Uhr
Super Beitrag! Werde ich auf meinem neuen Blog verlinken.
Das Thema an sich finde ich absolut richtig, weil gerade auf Facebook unzählige Fake-Pages und Fake-Profile die User beunruhigen.
Und als Verfechter des Direktvertriebs und Networkmarketing begrüße ich das zu 100% gerne, weil gerade so unserer Branche einen immensen Gefallen getan wird, da jetzt auch auf Facebook unseriöse Anbieter nicht mehr wahr genommen werden, da jeder jetzt ein Impressum erwarten wird.
Persönlich, habe ich sogar auf meinem Facebook-Profil vor Wochen bereits ein Impressum + Disclaimer angelegt. Sicher ist Sicher, gerade in Anbetracht der kriminellen Rechtsanwälte und deren Auftraggeber, die sich an Abmahnungen dumm und dähmlich verdienen.
Meiner Meinung nach sollten Anwaltskammer soviel Courage haben, um solche Kanzleien zu diskreditieren.
In diesem Sinne: Make it different!
Youssef Boutzakht
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31. Oktober 2011 um 17:13 Uhr
Hallo und Danke für die Infos. Leider ist bei mir so, dass das Benutzerkonto bestätigt werden muss, bevor ich irgendwelche Reiter anlegen kann. Ich möchte jedoch nicht meine Handynummer oder meine Kreditkarte angeben. Habe ich etwas falsche gemacht oder ist das die einzige Möglichkeit ein Impressum (und andere Seiten) anzulegen?
schöne Grüße
31. Oktober 2011 um 17:24 Uhr
Hi,
ich glaube ich habe einem ganz falschen Ort gesucht. Jetzt scheint es zu gehen. Zumindest kann ich ein Impressum anlegen.
31. Oktober 2011 um 18:00 Uhr
Was sagen die Richter eigentlich zu den Firmen, welche gegen die FB-Nutzungsbedingungen private Facebook-Profile angelegt haben? Wo ist deren Impressum? Die könnten doch jetzt reihenweise Abmahnungen erhalten.
1. November 2011 um 18:38 Uhr
Die riskieren ohnehin von FB gelöscht zu werden und können dort gemeldet wrden.
31. Oktober 2011 um 21:48 Uhr
Impressumspflicht auf FB ist selbstverständlich und ich hatte dieses schon immer via Link unter Info eingepflegt. Aber: seit einigen Wochen, kann ich meinen FBML Tab nicht mehr bearbeiten (Ja, ist klar warum!), dargestellt wurde er noch, aber ich habe ihn nun entfernt.
Nun kann ich zwar neue apps (z.B. für einen eigenen tab) installieren, diese werden aber nicht mehr unter meinen Anwendungen angezeigt. Sprich, ich kann diesen tabs keinen eigenen Namen wie z.B Impressum geben. Ein “welcome” ist ja in diesem Fall keine Lösung.
Weiss jemand Rat? Facebook scheint dieses Problem wohl bekannt.
1. November 2011 um 18:40 Uhr
Welche Anwendung haben Sie dafür genutzt?
1. November 2011 um 19:16 Uhr
Hallo Frau Schwindt,
ich habe einige apps, z.B. iframewrapper, my tab etc. problemlos auf anderen Pages installiert und bearbeitet. Doch das ist nicht mein Problem. Nach der erfolgreichen Installation der app (“Zu meinen Seiten hinzufügen”) auf dieser speziellen Page, begebe ich mich anschliessend über “Seite bearbeiten” zum Menüpunkt “Anwendungen”. Dort sollte ich den Namen des nun auf der Startseite (Linke Navigation unter dem Pagebild) angezeigten Menüpunktes bearbeiten können. Z.B. statt “Willkommen” (bei iframewrapper) in Impressum ändern.
Nur, unter “Seite bearbeiten” -> “Anwendungen”, werden die installierten apps nicht mehr angezeigt. Auf anderen Pages die ich betreue funktioniert dies problemlos.
1. November 2011 um 20:04 Uhr
Ich habe nun einen Weg gefunden, meine Problem mit den nicht angezeigten, und somit nicht zu bearbeitenden Tap- Namen, zu umgehen.
Die App “iframewrapper” installieren. Hier kann ein § Icon ausgewählt werden, dieses wird auf der Startseite automatisch mit dem Namen Impressum angezeigt.
1. November 2011 um 20:59 Uhr
Könnte ein Anzeigefehler sein. Aber bei iframeWrapper gibt es ein icon, das auch impressum als menüpunkt mitbringt: das Paragraphenzeichen
1. November 2011 um 21:07 Uhr
Genau so habe ich es jetzt auch gemacht. Warum auf dieser Page die installierten Apps im Adminbereich nicht angezeigt und somit auch nicht bearbeitet/umbenannt werden können, ist mir jedoch ein völliges Rätsel. Damit bin ich aber wohl nicht der einzigste.
6. November 2011 um 12:50 Uhr
Hallo, Wir kennen das Problem. Dies wurde uns bereits mehrfach herangetragen und scheint bei Seiten zu fehlen wenn diese zum Beispiel vorhin eine Profilseite waren, dies ist nur eins der möglichen Ursachen.
1. November 2011 um 00:20 Uhr
Hm also Info reicht, nicht, aber im Artikel steht “Einen Link zum Impressum im Reiter “Info” benötigen Sie dann nicht mehr.” wenn ich nen Tab mache.
Aber wie mache ich denn einen Tab mit nem Link zum Impressum meiner Seite.
Ne Beschreibung dazu wäre schon mal nicht schlecht?
1. November 2011 um 18:39 Uhr
Siehe verlinktes Tutorial oder Sie nehmen z.b. iframeWrapper
1. November 2011 um 12:13 Uhr
Alles schön und gut mit dem Reiter. Problem sind aber alle mobilen Seiten und Apps – dort wird der Reiter nicht angezeigt.
Von daher ist das alles hier Männekesmalerei… Man kann im Moment keine Fanpage rechtssicher betreiben.
Es ist eben nicht einfach!!!
1. November 2011 um 12:19 Uhr
Hallo Frau Gschwindt,
Wir haben ja seit langem schon mit einen Ihnen bekannter app (IFW) für facebook bereits eine impressum “icon” bereit gestellt. Damit lässt sich innerhalb sehr wenigen klicks die impressum pflicht gratis nachhohlen, vielleicht möchten Sie dies als eins der Beispiele mit aufnehmen?
1. November 2011 um 18:37 Uhr
Gut, dass Sie sich melden. Ich empfehle iframeWrapper dauernd weiter. Nur schade, dass die Tabs so langsam laden… Vielleicht könnten wir das Gespräch auf email verlagern? Will schon lange ein Tutorial schreiben, habe aber noch einige Fragen. office@schwindt-pr.com
2. November 2011 um 12:56 Uhr
Das haben wir natürlich gesehen, danke nochmals dafür! Das laden der Tabs wird auch bald history sein, da wir auf eine leistungsstarke Server umsteigen (müssen). Mit 10 millionen hits pro monat über allen Icons ist der manchmal etwas ausgelasted und kann es zu verzögerungen kommen.
Wir würden uns sehr freuen wenn Sie einen Tutorial scrheiben würden, wir orientieren uns hauptsächlich auf den internationalen Markt, und da geht die deutschsprache ein bisschen unter. Ich kontaktiere Sie jetzt per E-Mail.
LG
Hendrik
Aber gerne!
2. November 2011 um 14:56 Uhr
Meine Rückantwort ist raus
2. November 2011 um 16:14 Uhr
Sie hatten tatsächlich einige Fragen die nicht ganz auf unsere Seite hervor gehen. Danke für die Anreize!
LG
Hendrik
3. November 2011 um 14:53 Uhr
bin sicher da kommt noch mehr, wenn ich erst noch weiter teste
3. November 2011 um 15:50 Uhr
Nunja.. bei knapp 100.000 Seiten die Iframewrapper jetzt verwenden sollte es keine allzu gravierde Sachen mehr geben. Wir sind aber froh um jeden Anreiz!
1. November 2011 um 14:06 Uhr
Vielen Dank für die Anleitung der iframe-Tabs. Wenn ich das Impressum einbaue und Ihre “Haftung für Inhalte, Links, Urheberrecht, Datenschutz” kopiere, dann hab ich ein Problem mit dem Urheberrecht, richtig?
1. November 2011 um 18:35 Uhr
Sie müssen schon Ihr eigenes Impressum erstellen, z.b. mit http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
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1. November 2011 um 18:52 Uhr
Hallo!
Unseres Erachtens Ist es bei Facebook zur Zeit nicht möglich, ein abmahnsicheres Impressum bereitzuhalten. Denn spätestens bei der Darstellung auf mobilen Seiten und im Apps gibt es Probleme.
Wir haben uns hier mit dem Thema beschäftigt:
http://www.lbr-law.de/lbr-blog/abmahnsicheres-impressum-bei-facebook-geht-es-zurzeit-doch-nicht
1. November 2011 um 18:59 Uhr
Guter Punkt! Daran hab ich noch icht gedacht. Müssen wir mal schauen, wie es mit der Infobox aussieht – für die, die eine haben.
1. November 2011 um 19:39 Uhr
Ich befürchte, das geht im Moment alles nicht vernünftig.
Wir haben Facebook bereits kontaktiert und um Abhilfe/Stellungnahme gebeten. Vielleicht wäre ein Zusammenwirken diesbezüglich nicht schlecht, um dort schneller etwas zu erreichen.
Melden Sie sich doch gerne einmal bei uns zwecks Austausch:
lampmann@lbr-law.de
1. November 2011 um 21:00 Uhr
gern
1. November 2011 um 18:54 Uhr
Übertriebener Jugendschutz, Impressumspflicht und was man nicht sonst alles deutschen Seitenbetreibern aufbürdet…. ich warte ab bis Griechenland pleite ist und ziehe meine Seiten dan nanch Griechenland um. Gibt bestimmt ordentlich Fördergelder
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2. November 2011 um 12:18 Uhr
Wer kommt eig. auf den Trichter, dass eine Verlinkung zum Impressum (auf der www Seite) reicht ?
Aus dem Urteil LG Aschaffenburg v. 19.08.11:
….. nicht ausreichend, wenn der Nutzer bestimmte Informationen erst durch die Verlinkung erhalte. Die Informationen müssten vielmehr auf der Facebook-Seite direkt abrufbar seien.
…Die Facebook-Seite sei ein eigenständiges Telemedium, das ein getrenntes Impressum verlange.
2. November 2011 um 12:36 Uhr
Daher der eigene Reiter
2. November 2011 um 16:35 Uhr
Reiter ist gut, aber wenn hinter dem Reiter z.b nur ein Link zu finden ist, der auf das Impressum der HP leitet, reicht es nicht. Das Impressum muss direkt in dem Frame angezeigt und der FB Umgebung angepasst. Stichwort: FB Logo, Freistellung, Social Plugins……
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3. November 2011 um 10:09 Uhr
Hallo Frau Schwindt, vielen Dank für die Analyse der Möglichkeiten.
Die Facebook Tabs sind ja auf 800px Höhe beschränkt, unser Impressum ist länger und erzeugt daher einen horizontalen Scrollbalken. Ich habe gesehn, dass ihr Impressum wesentlich länger ist aber kein Scrollbalken erzeugt. Wie geht das?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße,
Maraike Reimer
3. November 2011 um 15:00 Uhr
siehe Skript auf http://blog.schwindt-pr.com/2011/03/28/facebook-iframe-tab-probleme/
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3. November 2011 um 17:44 Uhr
Vielen Dank für den mal wieder sehr gut geschriebenen Artikel!
Was mich verunsichert: Ich betreibe drei Facebook-Seiten im Auftrag Dritter (ein gemeinnütziger Verein, ein Musiker, ein Blog). Welche Angaben müssen da ins Impressum? Meine privaten Daten oder die des Auftraggebers? Und gilt diese Pflicht überhaupt für nicht-kommerzielle Anliegen? Würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung mitlesender Experten freuen.
3. November 2011 um 19:09 Uhr
Das Impressum gehört zu denen des Betreibers der Seite (also Auftraggeber). Sie können z.B. den Impressum-Generator auf e-recht24.de versuchen.
3. November 2011 um 19:19 Uhr
Danke für die schnelle Antwort!
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5. November 2011 um 13:25 Uhr
Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen: Bei yourfans gibt es eine anwaltlich geprüfte Impressum-App von juraforum.de mit einem speziellen Facebookdisclaimer und Mustertexten für die 6 wichtigsten Rechtsformen. Der schnellste Weg zur Impressums-App führt über diesen Link: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635
5. November 2011 um 13:36 Uhr
Habe ich getestet, funktioinert nicht bei mir. Bekomme keine Inhalte angezeigt.
5. November 2011 um 13:54 Uhr
Noch ein Tipp:
Ein “Social Media Team” bietet auf Facebook “kostenlose Menü-Tabs” an, darunter auch ein Impressum-Tab. Einfach “Gefällt mir” klicken und dann auf “Installieren”. Das erzeugt in Sekunden einen eigenen Menü-Reiter “Impressum” mit Paragraphen-Symbol. Die Angaben / Inhalte muss man allerdings noch alleine bearbeiten …
https://www.facebook.com/SocialMediaTeam.de?sk=app_190158981064834
5. November 2011 um 14:04 Uhr
Richtig, das hatte ich schon über die Fanseite weiterempfohlen. Nützt einem allerdings nichts, wenn man sein Impressum noch nicht hat. Für die Erstellung gibt es aber z.B. den Impressumsgenerator von e-recht24.de
5. November 2011 um 15:06 Uhr
Meinen sie den iframewrapper? ich werde heute abend mal schauen ob ich die zeit finde eine kurze anleitung zu schreiben speziell fuer den impressum auf deutsch, vielleicht hilft mich frau schwindt dabei meine rechtschreibfehlern zu verbessern?
5. November 2011 um 15:10 Uhr
Gern
Und nein, die App, die Frau Sommerfeld meint, ist eine andere.
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10. November 2011 um 12:29 Uhr
Diese Zusatztools sind ja alle ganz schön und gut – für private oder Fanpage Seiten! Als Firma etc. darf man keine persönlichen Account anlegen und kann somit diese Tools auf seiner reinen Informationsseite nicht einsetzen. Oder liege ich da falsch? D.h. es bleibt einem momentan nur die “Info”-Box … na, hoffen wir mal, dass FB da schnell etwas einrichten wird. Sollte ja wohl kein Problem sein. Wird nur sicherlich wieder lustig werden – auf einer “Webseite” zwei verschiedene Impressum-Texte (das eigene und das von FB) …
11. November 2011 um 15:54 Uhr
Zu dem konot, über das die Unternehmensseite (die übrigens auch eine Fanseite ist) erstellt wurde, kann man sehr wohl ein Profil hinzufügen. Das darf dann nur ebne nicht Firma XY heißen, sondern muss einen realen Menschen, der zu diesem Unternehmen gehört und dafür autorisiert ist repräsentieren (also auch Vorname Nachname heißen. Dieser Mensch darf noch kein anderes Profil auf Facebook haben.
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20. November 2011 um 23:42 Uhr
Vielen Dank für d. Artikel “Impressum Reiter erstellen” !
So erklärt war es super.
21. November 2011 um 14:29 Uhr
Hallo,
wie sieht es damit bei den (Unternehmens) Google+ Pages aus,
gilt da auch die Impressumspflicht?
Danke.
23. November 2011 um 12:03 Uhr
Ja, die gilt da auch. Kann aber derzeit nur über Link umgesetzt werden. Siehe http://gplus.to/schwindtpr
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25. November 2011 um 11:17 Uhr
Hallo.
Habe eine kleine Frage hierzu. Braucht auch eine Facebookgruppe ein Impressum? Konnte dazu noch nichts im Netz finden.
Wäre über eine Antwort sehr erfreut.
25. November 2011 um 11:50 Uhr
Gruppen sind i.d.R. privat und keine öffentliche Präsenz eines kommerziellen Unternehmens. Daer denke (!) ich mal, dass sie keins brauchen. Aber wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann fragen Sie einen Medienrechtler.
Pingback: Natascha Ljubic – IT-Business Development GmbH – www.wds7.com – Neue Impressumspflicht für Facebook Seiten Betreiber
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29. Dezember 2011 um 13:15 Uhr
Das heißt, in dem Textblock “Info” auf der Startseite reicht ein Hinweis “Impressum: LINK” ?
http://www.facebook.com/echteinfachtv
Vielen Dank!
2. Januar 2012 um 13:39 Uhr
Es ist einer der einizgen Wege, über die es derzeit machbar ist.
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4. Februar 2012 um 13:26 Uhr
Hallo, ich habe gerade einen Impressum-REITER mit dem iframewrapper auf meine Facebookseite gestellt, klappt wunderbar und schnell. Also: Weniger diskutieren, es schnell umsetzen – und schon kann man sich über andere Themen unterhalten!
5. Februar 2012 um 00:20 Uhr
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Pingback: Gerichte bestätigen Impressumspflicht für Facebook Seiten | Online Network Press
6. Februar 2012 um 15:18 Uhr
Ich weiß zwar nicht was ein iFrame ist *sry*, aber ich habe hier davon gelesen: http://www.marketingfish.de/all/expertenbeitrag-unterliegen-facebook-seiten-der-impressumspflicht-5720/
Das hat dann auch gut funktioniert und ist gaube ich auch dasselbe wie oben beschrieben..
Auf jeden Fall ein sehr wichtiger Hinweis. Danke!
13. Februar 2012 um 13:17 Uhr
Super, die Welt hat auch keine wichtigeren Probleme als die Impressumspflicht auf Facebook….
13. Februar 2012 um 14:07 Uhr
Solche sinnbefreiten Kommentare finde ich immer wieder geil! *rolleyes*
Pingback: Gesammelte Linkfreuden | midesign - Ing. Michaela Schara
7. Juni 2012 um 17:30 Uhr
Vielen Dank für den informativen Artikel!
Mich würde noch interessieren wie Facebook Fanpages einzuordnen sind, die von Privatleuten eingerichtet wurden und ein bestimmtes Thema haben, z.b. Instagram Community Pages oder auch ein politisches Thema? Auf Facebook mit community Page bezeichnet.
Diese Seiten sind in der Regel weder privat im engen Sinne noch geschäftsmäßige Online-Dienste.
Wie verhält es sich da mit der Impressumspflicht?
Vielen Dank
7. Juni 2012 um 17:40 Uhr
Da müssen Sie bitte einen Medienrechtler fragen. RA Thomas Schwenke, der diesen Artikel hier mit mir verfasst hat, ist unter spreerecht.de erreichbar.
8. Juni 2012 um 03:01 Uhr
vielen Dank!
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15. Oktober 2012 um 18:52 Uhr
hat zwar etwas gedauert, aber nun habe ich den reiter installiert bekommen
danke!
3. Januar 2013 um 22:54 Uhr
Ich halte Impressumspflicht sowieso für totalen Schwachsinn, wer eine großes Unternehmen hat ok, aber e sgeht doch keinen was an, wo max muster herkommt, welche Handynummer oder Faxnummer er hat, nur weil er ein paar Werbebanner auf seiner Seite hat. Gerade in bestimmten Branchen ist es absolut unratsam, ein Impressum im privaten Blog zu haben, wenn die Kunden auch die private Seite haben. Hab jetzt einfach einen Link in die Infobox gesetzt, der Rest ist mir zu blöd, ich verdiene über Fb schliesslich kein Geld und auf eine meiner Fanseiten werbe ich nicht mal für meine kommerzielle Seite.
16. April 2013 um 10:26 Uhr
Hallo Frau Schwindt, in einem Video habe ich rausgehört, das auch Facebook Profile ein Impressum haben sollten, aber ich sehe dort keine Möglichkeit das einzubinden. Wo wäre dort der beste Platz für das Impressum? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
16. April 2013 um 10:53 Uhr
siehe http://blog.schwindt-pr.com/2012/06/17/impressumspflicht-facebookseiten-chronik-timeline/
16. April 2013 um 11:57 Uhr
Es geht nicht um die FanSeite sondern um das Personenprofil
16. April 2013 um 12:13 Uhr
oder muss man auf den normalen Profilen kein Impressum setzen?
Ich finde dort nur die Möglichkeit in der InfoSeite unter Homepage einen Impressumlink zu setzen, aber das ist ja auch ziemlich unübersichtlich. Und das IFrame funktioniert auf der Profil- Seite nicht.
16. April 2013 um 12:13 Uhr
Dort geht es nur über den Infobereich > Kontakt > Webseite.
16. April 2013 um 12:18 Uhr
Ja und leider ist das nicht so ersichtlich. Ist es denn jetzt schon Pflicht auf dem normalen Profilen ein Impressum zu setzen? Ich habe da heute morgen auch ein Video zu gefunden: http://youtu.be/YZLYTrjfaXE
16. April 2013 um 12:28 Uhr
Besser geht nicht, schon gar nicht mit dem neuen Layout.