In Sachen Kommunikation

von Annette Schwindt, schwindt-pr

Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten gerichtlich bestätigt – UPDATED

| 124 Kommentare

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Eine Facebook-Fanseite muss ein Impressum des Anbieters haben. Was viele Juristen meinten, hat nun das Landgericht Aschaffenburg in der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) bestätigt.

Der auf Social Media Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M. von der Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG http://spreerecht.de hält die Entscheidung nur zum Teil für richtig und gibt in diesem Gastartikel Empfehlungen, wie sich die Betreiber von Facebook-Seiten verhalten sollen:

Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht überraschend, wenn es um die Impressumspflicht selbst geht. Bei einer Facebook-Seite handelt es sich um einen vom Betreiber selbständig verwalteten Bereich, dessen Inhalte er selbst bestimmen kann. Damit ist die Facebook-Seite mit einem Blog oder einer Website vergleichbar, die gem. §5 Telemediengesetz, ebenfalls ein Impressum bereit halten müssen. Deswegen reicht es auch nicht aus, auf das Impressum von Facebook zu verweisen, da nicht Facebook, sondern der Seitenbetreiber für die Seite direkt verantwortlich ist.

Begrüßenswert ist, dass das Gericht den direkten Link auf das Impressum der eigenen Website für zureichend erklärt. Damit braucht man zum Beispiel das eigene Impressum nicht auf der Facebook-Seite noch ein Mal aufzuführen und bei jeder Änderung anzupassen.

Dagegen erscheint es weltfremd, wenn die Richter meinen, dass der Reiter “Info” nicht die Anforderung an die gesetzliche Vorgabe, dass ein Impressum einfach erkennbar sein muss, erfüllt. In bisherigen Entscheidungen wurden Begriffe wie “Kontakt” oder “Anbieterangaben” als leicht erkennbar bejaht, der Begriff “Backstage” dagegen nicht. Ich würde “Info” ebenfalls als leicht erkennbar einordnen. Wenn ein Nutzer nach Informationen über eine Seite sucht, wird er meines Erachtens sofort den Bereich “Info” ansteuern. Die Aschaffenburger Richter anscheinend nicht.

Ferner sagten die Richter, dass darauf hingewiesen werden muss, dass ein Impressum auch für Facebook gilt. Diese Problematik dürfte aber nur diesen konkreten Fall betroffen haben, in dem die Anbieterangaben bei Facebook sich von denen auf der Website unterschieden.

Mögliche Folgen:

Die Folge dieser Entscheidung  können Abmahnungen von Wettbewerbern sein, die sich auf die Entscheidung berufen. Es handelt sich jedoch um die erste Entscheidung und es ist nicht klar, ob andere Gerichte dieselbe Meinung über die leichte Erkennbarkeit des Impressums haben werden.

Empfehlung für die Praxis

Impressum als eigener Menüpunkt auf der Facebookseite von schwindt-pr

Für Betreiber von Facebook-Seiten, die keine Abmahnungen riskieren möchten ist zu empfehlen, einen eigenen Reiter “Impressum” einzurichten, der entweder das ganze Impressum in Textform bereithält oder einen Link zu dem Impressum auf der eigenen Website, zum Beispiel “Zum Impressum: http://ihrewebsite.de/impressum”. Dabei muss der Link direkt auf das Impressum verweisen, ein Link lediglich auf die Website (http://ihrewebsite.de) reicht dafür nicht aus. Einen Link zum Impressum im Reiter “Info” benötigen Sie dann nicht mehr.

Alternativ kann in der Infobox unter dem Seitenmenü ein solcher Impressumshinweis erfolgen. Diese Box ist jedoch nicht bei allen Facebook-Seiten vorhanden, die je nach Kategorie unterschiedlich gestaltet sind.

Sollten Sie auf anderen individuellen Reitern Ihrer Facebook-Seite auf ein Impressum verweisen, so sollte dieser Link dann zum neuen Impressumsreiter führen.

Ein Beispiel

Wie das praktisch umgesetzt aussehen kann, können Sie auf der Facebooks-Seite von schwindt-pr sehen:

Mit Alexander Schestag von DeinWeb – Ein Web für alle haben wir weitere mögliche technische Lösungen ausgelotet. Technisch wäre auch eine Weiterleitung einer per iframe eingebundenen html-Datei zum bestehenden Website-Impressum möglich. Diese Weiterleitung ist jedoch nur im gleichen Tab möglich, was das Design beeinträchtigen kann, oder in einen neuen Tab per JavaScript. Eine Weiterleitung per JavaScript verbietet sich aber, da User, die JavaScript deaktiviert haben, diese nicht nutzen können.

Eine Anleitung zum Erstellen individueller Reiter für Facebook-Seiten finden Sie unter http://www.schwindt-pr.com/iframetabs.pdf oder auf Scribd unter http://www.scribd.com/doc/50039880/Facebook-iframe-Tabs-Tutorial. Sie können aber auch eine bestehende Drittanwendung für iframe-Tabs  verwenden.

Ein Impressum erstellen können Sie z.B. unter http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

UPDATE 2.11.2011: Inzwischen wurden wir mehrfach und zurecht darauf hingewiesen, dass diese Lösung nur für die Webansicht von Fanseiten funktioniert. In mobilen Ansichten werden iframe-Tabs gar nicht erst angezeigt und auch ein Eintrag unter “Info” im Info-Reiter wäre erst nach Klick auf denselben zugänglich. Das wiederum war aber von o.g. Gerichtsentscheid ausgeschlossen worden… Eine für alle Ausgabegeräte passende Lösung gibt es also derzeit nicht. Trotzdem sollte man entweder den Eintrag in die Infobox oder den eigenen Reiter (oder beides) hinzufügen, um zumindest das derzeit Machbare umzusetzen.

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124 Kommentare

  1. Irgendwie regt es mich auf, das es regelmäßig neue Regelungen gibt, nur weil einige wenige Leute tatsächlich diese Infos nicht finden, oder ein gewisser Berufszweig mit seinen schwarzen Schäffchen, meint den schnellen Euro machen zu müssen …

    • Eigentlich ist die Impressumspflicht auf geschäftlich genutzte Fanpage keine neue Regelung. Die Pflicht zur Anbieterkennung, wie das Impressum juristisch genannt wird ergibt sich eindeutig aus § 5 Abs.1 TMG.
      Nach dieser Regelung haben Diensteanbieter auf geschäftsmäßig genutzte Telemedien bestimmte Anbieter-Informationen anzugeben, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind.
      Eine geschäftlich genutzte Fanpage auf Facebook ist genauso wie eine eigene Unternehmens-Website ein geschäftmäßig genutztes Telemedium i.S.d Telemediengesetz.
      Dieses wurde nun vom LG Aschaffenburg eben ausdrücklich bestätigt.

  2. Pingback: Nachtrag zur Impressumspflicht auf Facebook – Praktische Tipps zur Umsetzung | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin

  3. Pingback: Landgericht Aschaffenburg bestätigt: Auch bei Facebook besteht Impressums-Pflicht | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin

  4. Ich vermisse im Bericht den Hinweis auf den Satz im Telemediengesetz “Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene ….”, dass mit der Impressumspflicht nur geschäftsmäßige Facebook Seiten gemeint sein können und nicht die Millionen privaten Profile.

    Vielleicht klärt das einer der Juristen noch auf?

  5. Pingback: Impressums-Pflicht für kommerzielle Facebook-Seiten - Marketingrecht

  6. Um es mal deutlich zu formulieren.. diese Impressumspflicht für Facebookseiten ist absolut korrekt.
    Es gibt ganz klare gesetzliche Regelungen zum Thema Impressum,warum sollten die bei einer gewerbliche ausgerichteten Facebook Seite nicht gelten?

    Wenn ich Unternehmer sein will, dann kann man auch erwarten, dass so jemand auch etwas “unternimmt! “

  7. Trotzdem gilt erstens die Impressumspflicht nur für Unternehmen, die facebook auch zum Verkauf nutzen – zumindest indirekt. Bei Karriere Seiten, ist das schon fraglich. Zweitens dürfte auch ein Deep-Link zum Impressum ausreichen. Das macht es einfacher. Und last but not least ist dieses Urteil ein Stück unklar – vielleicht sogar missverständlich. Denn im vorliegenden Fall gab es nur einen Link auf die Website (nicht auf das Impressum) im Bereich “Info”. Die Frage ist, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn im Bereich Info ein Deeplink zum Impressum stehen würde. Ich gehe jede Wette ein, dass das reichen wird – es gilt ja die 2-Klick-Regel, und es ist in Facebook auch gelernt, dass man bei “Info” Informationen zum Unternehmen bekommt. Wer allerdings GANZ sicher gehen will, kann es auch so machen, wie oben beschrieben. Das nimmt einem leider nur womöglich wertvollen Platz weg in der Navigationsleiste und macht Arbeit ;-)

  8. PS: Was mich persönlich angeht: Ich schnalle irgendwie nicht, wie ich jetzt so einen Link ‘Impressum’ in die Seitenleiste meiner Fanpage eingebaut bekomme :(

  9. Pingback: Impressumspflicht bei Facebook | Bella & Ratzka Rechtsanwälte

  10. Hallo,

    ich betreibe einen privaten, nicht kommerziellen Blog als Fan-Seite auf Facebook. Der Blog dient meiner Familie und meinen Freunden als Infoportal über meine Weltreise. Muss ich dafür dann auch ein Impressum einpflegen? Das geht für mich nicht klar hervor.
    Vielen Dank vorab + Gruß

  11. Habe noch einmal ein Nachfrage: Muss man denn jetzt zwingend einen eigenen Reiter/Tab für das Impressum haben oder reicht ein Hinweis mit Impressum: Link auf der Info Seite?
    Danke
    Stella

  12. Das es für Facebook eine Impressumspflicht geben muss erscheint nachvollziehbar – schließlich muss auf jeder normalen Webseite/ Blogs wo Daten dargestellt werden dieser Hinweis erfolgen.
    Warum es nun ein Problem sein soll einfach ein mit der Hauptseite verbundenes Impressum einzubinden bei Facebook entgeht meiner Logik. Jemand der in der Lage ist, ob nun selbst oder per Dienstleister eine Seite (facebook, google +, Blogs, Firmenwebseite, etc. ) ins Netz zu stellen, ist meiner Meinung nach auch in der Lage sich ein Impressum zuzulegen.

    Wem ein Impressum zuviel ist sollte sich Fragen ob eine Seite wirklich aufgesetzt werden muss. Das Impressum ändert sich schließlich nicht alle Tage. Und ja auch in allen anderen Bereichen eines Unternehmens gibt es regelmäßig Veränderungen.

    Beispiel: Steuerrecht – wahrscheinlich ist den meisten nicht klar wieviele Veränderungen dort auftreten – täglich ! Ich habe es outgesourct an meinen Steuerberater, soll der sich damit befassen. Ich habe andere Kernaufgaben.

    Veränderungen gehören dazu und wer selbstständig ist, sollte einen Weg finden um die wichtigsten zu erfassen und für sich zu verarbeiten.

    In diesem Sinne viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Regelung

    Klaus Schaumberger

  13. Pingback: Impressumspflicht für Facebook-Seiten | WordPress & Webwork

  14. Pingback: Impressumspflicht auf Facebook

  15. Guter Artikel, aber ein leidiges Thema.
    Impressumspflicht ist ja nichts neues, aber meines Erachtens gibt es mehrere Gründe, warum ich schon immer einen Link auf das Impressum meiner Webseite setze, und zwar auf allen Social Media Seiten:

    1. Link auf meine Website, welcher Besucher bringt und Google sieht
    2. SSL Zertifikat (ab 1. Oktober Pflicht) ist hierbei unwichtig
    3. Abmahnungen von vornherein auszuschließen
    4. Es ist einfach einfach

  16. Ist echt bitter und lächerlich meiner Meinung nach. Da die Abmahnung angekommen ist, zeigt es doch, dass es einfach war die Adresse des Seiteninhabers herauszubekommen …

  17. Super Beitrag! Werde ich auf meinem neuen Blog verlinken.
    Das Thema an sich finde ich absolut richtig, weil gerade auf Facebook unzählige Fake-Pages und Fake-Profile die User beunruhigen.

    Und als Verfechter des Direktvertriebs und Networkmarketing begrüße ich das zu 100% gerne, weil gerade so unserer Branche einen immensen Gefallen getan wird, da jetzt auch auf Facebook unseriöse Anbieter nicht mehr wahr genommen werden, da jeder jetzt ein Impressum erwarten wird.

    Persönlich, habe ich sogar auf meinem Facebook-Profil vor Wochen bereits ein Impressum + Disclaimer angelegt. Sicher ist Sicher, gerade in Anbetracht der kriminellen Rechtsanwälte und deren Auftraggeber, die sich an Abmahnungen dumm und dähmlich verdienen.

    Meiner Meinung nach sollten Anwaltskammer soviel Courage haben, um solche Kanzleien zu diskreditieren.

    In diesem Sinne: Make it different!

    Youssef Boutzakht

  18. Pingback: Gerichte bestätigen Impressumspflicht für Facebook Seiten | Der Online Network Marketing Blog

  19. Hallo und Danke für die Infos. Leider ist bei mir so, dass das Benutzerkonto bestätigt werden muss, bevor ich irgendwelche Reiter anlegen kann. Ich möchte jedoch nicht meine Handynummer oder meine Kreditkarte angeben. Habe ich etwas falsche gemacht oder ist das die einzige Möglichkeit ein Impressum (und andere Seiten) anzulegen?

    schöne Grüße

  20. Was sagen die Richter eigentlich zu den Firmen, welche gegen die FB-Nutzungsbedingungen private Facebook-Profile angelegt haben? Wo ist deren Impressum? Die könnten doch jetzt reihenweise Abmahnungen erhalten.

  21. Impressumspflicht auf FB ist selbstverständlich und ich hatte dieses schon immer via Link unter Info eingepflegt. Aber: seit einigen Wochen, kann ich meinen FBML Tab nicht mehr bearbeiten (Ja, ist klar warum!), dargestellt wurde er noch, aber ich habe ihn nun entfernt.

    Nun kann ich zwar neue apps (z.B. für einen eigenen tab) installieren, diese werden aber nicht mehr unter meinen Anwendungen angezeigt. Sprich, ich kann diesen tabs keinen eigenen Namen wie z.B Impressum geben. Ein “welcome” ist ja in diesem Fall keine Lösung.

    Weiss jemand Rat? Facebook scheint dieses Problem wohl bekannt.

    • Welche Anwendung haben Sie dafür genutzt?

      • Hallo Frau Schwindt,
        ich habe einige apps, z.B. iframewrapper, my tab etc. problemlos auf anderen Pages installiert und bearbeitet. Doch das ist nicht mein Problem. Nach der erfolgreichen Installation der app (“Zu meinen Seiten hinzufügen”) auf dieser speziellen Page, begebe ich mich anschliessend über “Seite bearbeiten” zum Menüpunkt “Anwendungen”. Dort sollte ich den Namen des nun auf der Startseite (Linke Navigation unter dem Pagebild) angezeigten Menüpunktes bearbeiten können. Z.B. statt “Willkommen” (bei iframewrapper) in Impressum ändern.

        Nur, unter “Seite bearbeiten” -> “Anwendungen”, werden die installierten apps nicht mehr angezeigt. Auf anderen Pages die ich betreue funktioniert dies problemlos.

        • Ich habe nun einen Weg gefunden, meine Problem mit den nicht angezeigten, und somit nicht zu bearbeitenden Tap- Namen, zu umgehen.

          Die App “iframewrapper” installieren. Hier kann ein § Icon ausgewählt werden, dieses wird auf der Startseite automatisch mit dem Namen Impressum angezeigt.

        • Könnte ein Anzeigefehler sein. Aber bei iframeWrapper gibt es ein icon, das auch impressum als menüpunkt mitbringt: das Paragraphenzeichen

          • Genau so habe ich es jetzt auch gemacht. Warum auf dieser Page die installierten Apps im Adminbereich nicht angezeigt und somit auch nicht bearbeitet/umbenannt werden können, ist mir jedoch ein völliges Rätsel. Damit bin ich aber wohl nicht der einzigste.

            • Hallo, Wir kennen das Problem. Dies wurde uns bereits mehrfach herangetragen und scheint bei Seiten zu fehlen wenn diese zum Beispiel vorhin eine Profilseite waren, dies ist nur eins der möglichen Ursachen.

  22. Hm also Info reicht, nicht, aber im Artikel steht “Einen Link zum Impressum im Reiter “Info” benötigen Sie dann nicht mehr.” wenn ich nen Tab mache.
    Aber wie mache ich denn einen Tab mit nem Link zum Impressum meiner Seite.
    Ne Beschreibung dazu wäre schon mal nicht schlecht?

  23. Alles schön und gut mit dem Reiter. Problem sind aber alle mobilen Seiten und Apps – dort wird der Reiter nicht angezeigt.

    Von daher ist das alles hier Männekesmalerei… Man kann im Moment keine Fanpage rechtssicher betreiben.

    Es ist eben nicht einfach!!!

  24. Hallo Frau Gschwindt,
    Wir haben ja seit langem schon mit einen Ihnen bekannter app (IFW) für facebook bereits eine impressum “icon” bereit gestellt. Damit lässt sich innerhalb sehr wenigen klicks die impressum pflicht gratis nachhohlen, vielleicht möchten Sie dies als eins der Beispiele mit aufnehmen?

  25. Vielen Dank für die Anleitung der iframe-Tabs. Wenn ich das Impressum einbaue und Ihre “Haftung für Inhalte, Links, Urheberrecht, Datenschutz” kopiere, dann hab ich ein Problem mit dem Urheberrecht, richtig?

  26. Pingback: Impressumspflicht für Facebook-Seiten | Mario Vogelsteller / Minden - Suchmaschinenoptimierung SEO für Hotels, Reiseveranstaler & Reisebüros

  27. Hallo!

    Unseres Erachtens Ist es bei Facebook zur Zeit nicht möglich, ein abmahnsicheres Impressum bereitzuhalten. Denn spätestens bei der Darstellung auf mobilen Seiten und im Apps gibt es Probleme.

    Wir haben uns hier mit dem Thema beschäftigt:

    http://www.lbr-law.de/lbr-blog/abmahnsicheres-impressum-bei-facebook-geht-es-zurzeit-doch-nicht

  28. Übertriebener Jugendschutz, Impressumspflicht und was man nicht sonst alles deutschen Seitenbetreibern aufbürdet…. ich warte ab bis Griechenland pleite ist und ziehe meine Seiten dan nanch Griechenland um. Gibt bestimmt ordentlich Fördergelder

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  32. Wer kommt eig. auf den Trichter, dass eine Verlinkung zum Impressum (auf der www Seite) reicht ?

    Aus dem Urteil LG Aschaffenburg v. 19.08.11:
    ….. nicht ausreichend, wenn der Nutzer bestimmte Informationen erst durch die Verlinkung erhalte. Die Informationen müssten vielmehr auf der Facebook-Seite direkt abrufbar seien.

    …Die Facebook-Seite sei ein eigenständiges Telemedium, das ein getrenntes Impressum verlange.

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  34. Hallo Frau Schwindt, vielen Dank für die Analyse der Möglichkeiten.
    Die Facebook Tabs sind ja auf 800px Höhe beschränkt, unser Impressum ist länger und erzeugt daher einen horizontalen Scrollbalken. Ich habe gesehn, dass ihr Impressum wesentlich länger ist aber kein Scrollbalken erzeugt. Wie geht das? :)

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Beste Grüße,
    Maraike Reimer

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  36. Vielen Dank für den mal wieder sehr gut geschriebenen Artikel!
    Was mich verunsichert: Ich betreibe drei Facebook-Seiten im Auftrag Dritter (ein gemeinnütziger Verein, ein Musiker, ein Blog). Welche Angaben müssen da ins Impressum? Meine privaten Daten oder die des Auftraggebers? Und gilt diese Pflicht überhaupt für nicht-kommerzielle Anliegen? Würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung mitlesender Experten freuen.

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  41. Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen: Bei yourfans gibt es eine anwaltlich geprüfte Impressum-App von juraforum.de mit einem speziellen Facebookdisclaimer und Mustertexten für die 6 wichtigsten Rechtsformen. Der schnellste Weg zur Impressums-App führt über diesen Link: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635

  42. Noch ein Tipp:

    Ein “Social Media Team” bietet auf Facebook “kostenlose Menü-Tabs” an, darunter auch ein Impressum-Tab. Einfach “Gefällt mir” klicken und dann auf “Installieren”. Das erzeugt in Sekunden einen eigenen Menü-Reiter “Impressum” mit Paragraphen-Symbol. Die Angaben / Inhalte muss man allerdings noch alleine bearbeiten …

    https://www.facebook.com/SocialMediaTeam.de?sk=app_190158981064834

  43. Pingback: Impressum für Facebook jetzt Pflicht und so ist es schnell erstellt | Das Web für Frauen - vanvox.de

  44. Pingback: Kurz gemeldet:Impressumspflicht für Facebook-Seiten » Online-Marketing Blog der eMBIS GmbH

  45. Pingback: Gerichtsurteil: Impressumspflicht für Facebook-Seiten - eCommerce SEO Blog

  46. Diese Zusatztools sind ja alle ganz schön und gut – für private oder Fanpage Seiten! Als Firma etc. darf man keine persönlichen Account anlegen und kann somit diese Tools auf seiner reinen Informationsseite nicht einsetzen. Oder liege ich da falsch? D.h. es bleibt einem momentan nur die “Info”-Box … na, hoffen wir mal, dass FB da schnell etwas einrichten wird. Sollte ja wohl kein Problem sein. Wird nur sicherlich wieder lustig werden – auf einer “Webseite” zwei verschiedene Impressum-Texte (das eigene und das von FB) …

    • Zu dem konot, über das die Unternehmensseite (die übrigens auch eine Fanseite ist) erstellt wurde, kann man sehr wohl ein Profil hinzufügen. Das darf dann nur ebne nicht Firma XY heißen, sondern muss einen realen Menschen, der zu diesem Unternehmen gehört und dafür autorisiert ist repräsentieren (also auch Vorname Nachname heißen. Dieser Mensch darf noch kein anderes Profil auf Facebook haben.

  47. Pingback: Gesammelte Linkfreuden | Michaela Schara - Marketing Multimedia Coaching

  48. Vielen Dank für d. Artikel “Impressum Reiter erstellen” !
    So erklärt war es super.

  49. Hallo,
    wie sieht es damit bei den (Unternehmens) Google+ Pages aus,
    gilt da auch die Impressumspflicht?
    Danke.

  50. Pingback: Impressum auf Facebook-Fanseiten・Pflicht? › tekshrek

  51. Hallo.

    Habe eine kleine Frage hierzu. Braucht auch eine Facebookgruppe ein Impressum? Konnte dazu noch nichts im Netz finden.
    Wäre über eine Antwort sehr erfreut.

  52. Pingback: Natascha Ljubic – IT-Business Development GmbH – www.wds7.com – Neue Impressumspflicht für Facebook Seiten Betreiber

  53. Pingback: Impressumspflicht bei Facebook | HDBLOG

  54. Das heißt, in dem Textblock “Info” auf der Startseite reicht ein Hinweis “Impressum: LINK” ?

    http://www.facebook.com/echteinfachtv
    Vielen Dank!

  55. Pingback: Neue Impressumspflicht für Facebook Seiten Betreiber | Natascha Ljubic - Blog

  56. Pingback: Facebook - Impressum auf Pinnwand möglich? | SOCIAL MiDAS

  57. Pingback: allfacebook.de | Facebook hat die Lösung für das Impressum Problem schon implementiert

  58. Pingback: Impressum auf Facebook? Was ist zu beachten, braucht man es? | Existenz im Netz - Bloggen, Geld und mehr

  59. Hallo, ich habe gerade einen Impressum-REITER mit dem iframewrapper auf meine Facebookseite gestellt, klappt wunderbar und schnell. Also: Weniger diskutieren, es schnell umsetzen – und schon kann man sich über andere Themen unterhalten!

  60. Pingback: Gerichte bestätigen Impressumspflicht für Facebook Seiten | Online Network Press

  61. Ich weiß zwar nicht was ein iFrame ist *sry*, aber ich habe hier davon gelesen: http://www.marketingfish.de/all/expertenbeitrag-unterliegen-facebook-seiten-der-impressumspflicht-5720/
    Das hat dann auch gut funktioniert und ist gaube ich auch dasselbe wie oben beschrieben..
    Auf jeden Fall ein sehr wichtiger Hinweis. Danke!

  62. Super, die Welt hat auch keine wichtigeren Probleme als die Impressumspflicht auf Facebook….

  63. Pingback: Gesammelte Linkfreuden | midesign - Ing. Michaela Schara

  64. Vielen Dank für den informativen Artikel!

    Mich würde noch interessieren wie Facebook Fanpages einzuordnen sind, die von Privatleuten eingerichtet wurden und ein bestimmtes Thema haben, z.b. Instagram Community Pages oder auch ein politisches Thema? Auf Facebook mit community Page bezeichnet.
    Diese Seiten sind in der Regel weder privat im engen Sinne noch geschäftsmäßige Online-Dienste.
    Wie verhält es sich da mit der Impressumspflicht?

    Vielen Dank

  65. Pingback: Check-in oder nicht: Braucht meine Facebook-Seite eine Ortsintegration? (Places) « In Sachen Kommunikation

  66. Pingback: Impressumspflicht für Facebook-Seiten im Chronik/Timeline-Layout umsetzen « In Sachen Kommunikation

  67. hat zwar etwas gedauert, aber nun habe ich den reiter installiert bekommen ;)

    danke!

  68. Ich halte Impressumspflicht sowieso für totalen Schwachsinn, wer eine großes Unternehmen hat ok, aber e sgeht doch keinen was an, wo max muster herkommt, welche Handynummer oder Faxnummer er hat, nur weil er ein paar Werbebanner auf seiner Seite hat. Gerade in bestimmten Branchen ist es absolut unratsam, ein Impressum im privaten Blog zu haben, wenn die Kunden auch die private Seite haben. Hab jetzt einfach einen Link in die Infobox gesetzt, der Rest ist mir zu blöd, ich verdiene über Fb schliesslich kein Geld und auf eine meiner Fanseiten werbe ich nicht mal für meine kommerzielle Seite.

  69. Hallo Frau Schwindt, in einem Video habe ich rausgehört, das auch Facebook Profile ein Impressum haben sollten, aber ich sehe dort keine Möglichkeit das einzubinden. Wo wäre dort der beste Platz für das Impressum? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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