UPDATE 28.6.2012: Facebook gibt weitere Infos zum Thema (mit Liste, was erlaubt ist und was nicht)
Wie kürzlich am Beispiel der Stadt München bekannt wurde, sind allgemeine Namen für Städteseiten auf Facebook nicht erlaubt. Nachdem Facebook mit den Betreibern bestimmter Seiten im Gespräch gewesen ist, wurde nun eine Mail an die Betreiber von Städteseiten dazu verschickt.
Als offizielle Quellen dafür, wie man es richtig macht, dienen bislang nur die folgenden beiden Abschnitte aus dem Facebook-Hilfebereich:
- Warum habe ich die Administratorrechte für meine Seite verloren? und darin der unterste Abschnitt:
*Regierungsbehörden, die eine Seite für den von ihnen repräsentierten Ort führen wollen, sollten den Namen ihrer Behörde verwenden. Die Stadt Hamburg beispielsweise sollte eine Seite unter dem Namen „Stadtverwaltung Hamburg” führen. Die Seite „Hamburg” ist nicht für Administratoren zugelassen.
- Warum wurde der Name meiner Seite abgelehnt? und darin der unterste Abschnitt:
Wenn du nicht der autorisierte Vertreter bist und einen Ort für Fans eines bestimmten Themas oder einer bestimmten Person erstellen möchtest, an dem diese ihre Gedanken und Meinungen miteinander austauschen können, empfehlen wir dir eine Gemeinschaftsseite oder eine Facebook-Gruppe zu erstellen.
Daraus ergibt sich Folgendes:
Wer eine Facebookseite für eine Stadt betreibt, darf nicht nur den reinen Städtenamen als Seitennamen verwenden, z.B. “Bonn”. Der Seitenname muss präsziser sein, so dass ersichtlich wird, wer die Seite betreibt, also z.B. “Stadtverwaltung Bonn” oder “Touristinfo Bonn”.
Betreiber von Städteseiten sollten daher ihren Seitennamen überprüfen und gegebenenfalls ändern, wenn sie nicht den Adminstatus über Ihre Seite verlieren wollen. Bis zu 200 Fans kann man das einfach im Adminbereich der Seite unter Seite bearbeiten > Allgemeine Informationen machen. Betreiber von größeren Seiten sollten von Facebook eine Mail mit einem eigens für sie eingerichteten Link bekommen haben. Wenn nicht, sollten sie Facebook schnellstmöglich kontaktieren.
Erstellen dürfen solche Seiten ohnehin nur offizielle Vertreter einer Stadt oder Behörde. Alle anderen können dafür Gruppen oder Gemeinschaftsseiten nutzen.
UPDATE 24.5.2012: Die genannte Regelung betrifft auch Regionen und Länder!!!
24. Mai 2012 um 10:00 Uhr
… oder auch “Bundesstadt Bonn” – schauen Sie doch mal rein! (Puh, da haben wir ja Glück gehabt / intuitiv alles richtig gemacht.)
24. Mai 2012 um 15:06 Uhr
Winke von der Beueler Seite rüber!
24. Mai 2012 um 10:28 Uhr
Hoffentlich ist die Bezeichnug “Landkreis Göppingen” für Facebook in Ordnung…
Mit dieser Bezeichung wird die Gebietskörperschaft bzw. die Verwaltung ganz allgemein zusammengefasst. (Unsere Seite existiert erst im Entwurfsstadium und ist noch nicht veröffentlicht.).
Ein andere Name kommt für uns nicht in Frage, da wir mit der Seite nich die “Verwaltung” hervorheben wollen.
24. Mai 2012 um 22:26 Uhr
Ich finde das befremdlich. Regierungsbehörden dürfen die Seite nicht führen. Aber alle Ämter wie Kultur sind doch auch Teil des Regierungsapparates. Fans (sprich: Bürger) dürfen die Seite aber auch nicht führen.
Das mutet für mich ein bisschen so an als wolle man vor allen Dingen Vertreter der Tourismusbranche anlocken, die ja dann wiederum für Facebook interessante Werbekunden wären. Da steckt eben mehr Geld dahinter…
1. Juni 2012 um 15:44 Uhr
Doch, offizielle Vertreter sind die einzigen, die solche seiten führen dürfen. Es muss nur klar sein, welche Behörde das tut.
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31. Mai 2012 um 08:30 Uhr
Ich habe leider keine mail bekommen. Ich würde die Seite meines Tourismusverbandes trotzdem gern den Regeln anpassen. an wen bzw. welche emailadresse bei FB muss man sich da denn konkret wenden?
1. Juni 2012 um 15:40 Uhr
Schicken Sie mir eine Mail an office@schwindt-pr.com, ich leite das dann weiter.
28. Juni 2012 um 19:19 Uhr
Update von Facebook mit weiteren Infos:
https://www.facebook.com/notes/facebook-berlin/information-zur-verwendung-von-st%C3%A4dteortsnamen-auf-facebook/380670545320338
4. Juli 2012 um 20:06 Uhr
interessant. und wie sieht es denn mit der bezeichnung STADT aus?
6. Juli 2012 um 12:57 Uhr
Siehe Link zum Update von Facebook
5. September 2012 um 11:28 Uhr
Ich hab eine Städteseite als “Gemeinschaftsseite über XYZ” eingerichtet. Ist das dann in Ordnung?
5. September 2012 um 19:31 Uhr
Gemeinschaftsseiten sind wieder was anderes. Welche Seitennamen erlaubt sind, wird in dem Link zu Facebook erklärt.
6. September 2012 um 07:15 Uhr
Namensänderungen werden aber auf Anfrage auch nach dem 1. September durchgeführt?
Gruß
7. September 2012 um 12:17 Uhr
Dazu ist mir nichts bekannt, aber ich denke schon.
13. September 2012 um 18:56 Uhr
ich habe auch eine gemeisnchaftsseite über meine heimatstadt (1000 fans) mit selbstgemachten fotos usw. sie heißt allerdings fast genauso wie die stadt. an wen kann ich mich da wenden zum umbenennen? auch nach dieser “frist”?!
liebe grüße
14. September 2012 um 16:41 Uhr
Mehr Infos als das, was im Blogpost steht, habe ich leider auch nicht.
27. September 2012 um 10:42 Uhr
Man könnte glatt wieder ein Update geben: Diejenigen, die sich an die Regel gehalten haben sind mal wieder die Dummen. Diejenigen die die Regel ignoriert haben dürfen auch knapp einen Monat nach Ende der Frist munter weitermachen, auch nach mehrfacher Meldung an FB. dann gibt es noch Orte die mehrfach an die angegebene mailadresse geschrieben hatten und deren Seite trotzdem nicht umbenannt wurde. kurz: Facebook ist wohl überfordert damit, Regeln auch wirklich durchzusetzen und so habe ich meine Zweifel, ob Ich die nächste Regeländerung noch ernst nehmen kann….
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