Wenn es um Verstöße gegen die Titelbild-Richtlinien geht, greift Facebook laut karrierebibel.de künftig konsequenter durch. Titelbilder von Profilen, die sich nicht an die Regeln halten, werden demnach einfach gelöscht. Möglicherweise wird bei Fanseiten dann ebenso vorgegangen.
Das Titelbild (cover photo) dient zur Individualisierung eines Profils bzw. einer Seite und darf Folgendes nicht enthalten:
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Preise oder Kaufinformationen, z. B. „40 % Nachlass“ oder „Auf unserer Webseite herunterladen“
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Kontaktinformationen wie Internetadresse, E-Mail, Postadresse oder andere Informationen für den Info-Bereich deiner Seite.
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Referenzen zu den Elementen der Nutzer-Schnittstellen, z. B. „Gefällt mir“ oder „Teilen“ sowie beliebige andere Facebook-Funktionen
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Handlungsaufrufe wie „Jetzt kaufen“ oder „Erzähle deinen Freunden davon“
(Quelle: Facebook)
Darauf weist Facebook beim Hochladen auch explizit hin:

Sich rauszureden, dass man davon nichts gewusst hätte, ist also eigentlich nicht drin.
Trotzdem halten sich manche Nutzer nicht daran in der Hoffnung, es werde schon nichts passieren.
Wenn Sie also für etwas auf Facebook werben möchten, dann schreiben Sie dazu entweder einen Beitrag (den können sie auch bewerben) oder schalten Sie eine richtige Werbeanzeige.
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6. April 2013 um 17:26 Uhr
1. Es soll keine Werbeanzeige sein.
2. Maximal 20% Text.
3. Und es muss etwas sein, was dein Leben betrifft?
Sind den Markenzeichen bzw. – symbole auch verboten?